Legale Wettanbieter in der Schweiz: zwei Veranstalter, und was das für Ihr Geld bedeutet

Updated Oktober 2026
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Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel wetten will, steht vor einer kurzen Liste und einer langen Rechnung. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Kein dritter kommt dazu.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt — und warum die Zahl so klein ist

Die Frage «wie viele Wettanbieter gibt es» hat in der Schweiz eine Zahl, die in keinem anderen europäischen Markt funktioniert: zwei. Nicht zwei Dutzend, nicht zwei gute unter vielen — zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer auf seinem Telefon eine Sportsbook-App öffnet, die anders heisst, ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Das ist kein Zufall und auch keine Marktschwäche. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt und die gemeinsame Durchführung in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 geregelt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf diese Vereinbarung (IKV 2020). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig, ein Punkt, den Werbeseiten regelmässig durcheinanderbringen.

Die geringe Zahl hat eine zweite, unbequemere Folge. Ein Bewilligungsinhaber ist ein Unternehmen mit einem gesetzlichen Auftrag, nicht ein Katalog. Was angeboten wird, steht auf einer geschlossenen Liste. Swisslos und die Loterie Romande können nicht über Nacht eine neue Wettart lancieren, weil eine Werbekampagne es verlangt. Der Markt ist stabil, und Stabilität ist für einen Wettenden zuerst einmal ein Vorteil.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, eine Grenze dazwischen

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist die bevölkerungsreichste Region des Landes, und es ist die einzige, in der ein Sporttip-Konto eröffnet werden kann.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran. Wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport.

Ein Umzug von Bern nach Freiburg ist damit ein bettingrelevanter Lebensentscheid. Die Grenze ist scharf, und sie verläuft nicht dort, wo Schweizer sonst Sprachgrenzen ziehen — das Wallis und Freiburg gehören zur Romandie, das Tessin zum Swisslos-Gebiet. Wer sich vor dem ersten Wettschein nicht überlegt, wo sein Wohnsitz liegt, verliert Zeit bei der Registrierung.

Was der geschlossene Markt den Spielenden wegschneidet

Der Preis der zwei Bewilligungen lässt sich nicht in einem Prozentwert ausdrücken, aber in einer Liste. Es gibt keine Willkommensschlacht. Es gibt keine Anbieter, die sich gegenseitig mit immer höheren Gutschriften überbieten, weil es keine Konkurrenten gibt, die das dürfen. Wer aus einem ausländischen Markt kommt, in dem zwanzig Bücher um dieselben Klicks kämpfen, findet hier eine Ruhe, die zunächst wie Knappheit wirkt.

Sie ist Knappheit. Und die Rechnung dieser Knappheit ist: Ein Buch, das keine Kunden erobern muss, hat auch keinen Grund, seine Marge zu senken. Darüber, wie gross diese Marge bei Sporttip und Jouez Sport konkret ist, sagt kein hier verwendetes Dokument etwas aus. Ein Wettender kann sie selbst ausrechnen, indem er die Quoten aller Ausgänge eines Marktes in die Formel 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) einsetzt; das Ergebnis ist der Quotenschlüssel, und 100 % minus diesem Wert ist die Marge. Das ist die einzige ehrliche Antwort auf die Frage nach dem Preis pro Wette.

Wer in der Schweiz eigentlich wetten darf

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist der eigentliche Unterschied zum ausländischen Buch, und er zeigt sich schon beim Ausfüllen des Formulars. Bei Swisslos ist der Spielerschutz nicht eine Seite in den AGB, die man wegklickt — er steht zwischen dem neuen Kunden und der ersten Wette. Das Formular ist unbequem. Das ist der Punkt.

Die Rechtslage: was das Geldspielgesetz erlaubt und was es bestraft

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» — sie trägt keine Wirkung über die Grenze hinaus und keine ausländische Lizenz hinein.

Was die Liste in der Schweiz so kurz macht, ist also nicht die Bequemlichkeit der Kantone, sondern der Umstand, dass die Kantone für Lotterien und Sportwetten nur zwei Veranstalter zugelassen haben: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein dritter legaler Wettanbieter ist nicht schwer zu finden, er existiert nicht. Wer eine Liste mit weiteren Bewilligungen sucht, findet bei der Gespa nur eines: die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Der Reingewinn geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist die andere Seite der Rechnung: Wer bei Sporttip oder Jouez Sport verliert, verliert an einen Veranstalter, dessen Überschuss am Ende in kantonalen Projekten landet. Nicht jeder findet das beruhigend, aber es ist der Unterschied zwischen einem Buch in Basel und einem Buch in einer Steueroase.

Warum eine Curaçao- oder Malta-Lizenz hier nichts wert ist

Ausländische Anbieter tauchen in der Schweizer Diskussion unter Schlagwörtern wie «curacao wettanbieter» oder «seriöse wettanbieter» auf, und hier hilft eine nüchterne Sentenz weiter: Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das steht in Art. 4 BGS, und es ist keine Formalie, sondern der Kern der Sache.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Die schlechte: In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer bei einer nicht bewilligten Seite gewinnt, hat einen Anspruch gegen ein Unternehmen, das in der Schweiz keinen Sitz, keine Bewilligung und keine Aufsicht hat. Die Sperrliste ist genau das Werkzeug, mit dem der Staat dieser Lage begegnet.

Die Sperrliste der Gespa und das Katz-und-Maus-Spiel der Domains

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für das sogenannte Domain-Hopping, und sie nennt bet365 als auf der Liste geführt.

Diese Liste ist kein Zaun. Eine gesperrte Domain wird innert Stunden durch eine neue ersetzt, und wer eine Adresse in einem Forum aufschnappt, landet in der Regel auf einer, die noch nicht eingetragen ist. Wer eine Schweizer Sperre als technischen Schutzschild gegen unseriöse Anbieter liest, überschätzt sie. Sie ist der Versuch, einen offensichtlichen Zugang zu schliessen, nicht jeder Zugang.

Was die Sperrliste hingegen zuverlässig anzeigt, ist die Gegenprobe: Ein Anbieter, der auf ihr steht oder stehen könnte, hat keine Schweizer Bewilligung. Für den Wettenden ist das die eigentliche Information.

Woran eine Schweizer Bewilligung zu erkennen ist — und woran nicht

Das verbreitetste Missverständnis in diesem Markt ist die Sichtbarkeitsfrage. Eine Schweizer Bewilligung erkennt man nicht an einem Siegel im Fussbereich einer Website. Sie erkennt man daran, dass es sich um Swisslos oder die Loterie Romande handelt — und an nichts sonst. Es gibt keinen dritten Namen, den man nachschlagen müsste.

Daraus folgt ein Punkt zur Vorsicht: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Seite, die sich als Schweizer Wettvergleich ausgibt und in der Rangliste ausländische Marken führt, arbeitet an einer Grenze. Diese Seite hier führt ausländische Marken nur zur Einordnung auf und markiert jede einzelne als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beschreiben und bewerten ist erlaubt; bewerben wäre es nicht.

Was sich in der Schweiz auf keinen Fall wetten lässt

Was überhaupt Gegenstand einer Sportwette sein darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern auf einer geschlossenen Liste der Aufsicht — der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen.

Es gibt in dieser Liste keine Eckball- und keine Kartenmärkte. Es gibt keinen Esport-Abschnitt. Wer sich also fragt, welcher Schweizer Veranstalter die besten Eckball-Quoten hat, fragt nach einem Produkt, das es hier nicht gibt — siehe dazu den Abschnitt «Sportarten und Wettbewerbe: was auf der Liste steht».

Nicht einmal das, was offensichtlich klingt, ist selbstverständlich: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Sporttip steht das ausdrücklich in den Spielregeln, und die Altersgrenze ist dort sauber gezogen: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen.

Spielerschutz: wer die Limiten setzt, und wer die Rechnung zahlt

Spielerschutz ist in der Schweiz kein Werbewort. Er ist ein Satz von Regeln, die den Wettenden unmittelbar betreffen, und er beginnt bei einer unbequemen Frage: Wer darf die Limiten festlegen?

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Antwort lautet: der Spielende selbst. Die Schweiz hat keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Die Veranstalter müssen von ihren Kundinnen und Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip konkretisiert sich das in Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Unverbindlichkeit der Limite ist der eigentliche Konstruktionsfehler: Ein System, in dem der Wettende die Grenze selbst zieht, schützt nur den, der sie auch ziehen will.

Der Gesetzgeber hat gesetzlich 24 Stunden für die Erhöhung vorgesehen; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Tag mehr Bedenkzeit, in eigener Sache.

Produktsperre, unbefristete Sperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die stärkste Bremse im Schweizer System, und man muss verstehen, warum sie so gebaut ist. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und ein Fachorgan wird dabei eingebunden (Art. 81 BGS). Der Grund ist banal und richtig: In dem Moment, in dem jemand die Sperre aufheben will, ist genau der Moment, in dem er es nicht entscheiden sollte.

Dazu kommt die gesperrte Person als Gruppe mit eigenen Regeln. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ausgeschlossene Personen dürfen auch nicht beworben werden (Art. 74 BGS). Innerhalb der Schweizer Bewilligung existiert dieses Instrument; bei einem ausländischen Anbieter, der das Register nicht kennt, existiert es nicht.

Wie verlässlich der Schutz an den Verkaufsstellen greift, ist eine eigene Frage. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahlen stehen hier ohne Schmuck, und die Formulierung «der Schweizer Verkaufsschutz funktioniert lückenlos» steht nicht hier.

Identität, ein Konto, und warum Anonymität nichts ist, was man verlieren kann

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das ist mehr Aufwand als bei einer ausländischen Seite, und es ist nicht der Aufwand selbst, der zählt, sondern was er bewirkt: Die Schweizer Bewilligung kennt nur ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Deshalb kann sie auch nicht zwei Konten desselben Menschen gegeneinander ausspielen — und deshalb ist die Rede von «wettanbieter ohne anmeldung» für diesen Markt schlicht gegenstandslos.

Ein weiterer Punkt gehört in denselben Abschnitt. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ausländische Seiten sind nicht an dieses Verbot gebunden.

Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen

Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine anonyme Auszahlung oder eine Krypto-Auszahlung existiert im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Diese Regel ist der Grund, warum ein ganzes Marktsegment hier nicht auftaucht. Wer eine Schweizer Sportwette gewinnt, bekommt das Geld auf ein Konto, das seinen Namen trägt. Verrechnungssteuer hin oder her — der Weg des Geldes ist bekannt, und das ist Absicht.

Wo im Schweizer System ein Streit landet

Ein Streit mit Swisslos beginnt bei Swisslos. Bei einer verweigerten Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben, wie die Sporttip-Spielregeln festhalten. Wer diese Frist verstreichen lässt, hat seinen Anspruch nicht automatisch verloren, aber die erste Tür ist zu.

Wer gegen einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung vorgehen will, steht vor keiner Tür. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die vermittelt, keine kantonale Stelle, die den Fall hört, und keine Verbindung zum Sperrregister. Die einzige Antwort auf die Frage «wo beschwere ich mich» lautet dort: in einem Land, in dem die Bewilligung erteilt wurde, nach Regeln, die in der Schweiz niemand durchsetzt.

Krypto, Bitcoin und der Wunsch nach Anonymität

«krypto wettanbieter», «btc wettanbieter», «bester bitcoin wettanbieter» — die Suchanfragen sind mindestens so alt wie der Bitcoin-Kurs, und in der Schweiz haben sie alle dieselbe Antwort: Es gibt sie hier nicht. Nicht wenige, nicht versteckte. Keine.

Der Grund liegt nicht in einer Krypto-Abneigung des Gesetzgebers, sondern in zwei Regeln, die im Abschnitt «Spielerschutz: wer die Limiten setzt, und wer die Rechnung zahlt» im Zusammenhang mit dem Spielerkonto behandelt wurden: ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, und eine Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer anonym einzahlen und anonym auszahlen will, braucht beides nicht — und damit ist das Geschäftsmodell einer Schweizer Bewilligung unvereinbar.

Ein Anbieter, der Kryptowährungen oder anonyme Zahlungen bewirbt, verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Wer dort gewinnt, gewinnt auf ein Konto, dessen Regeln der Anbieter selbst festlegt, in einer Jurisdiktion, die der Schweizer Wettende nicht überprüfen kann. Praktisch heisst das: Wer anonym einzahlt, kann anonym verlieren. Gewinnen kann er nur auf dem Weg, den der Anbieter vorgibt — und der ist selten der, den er sich vorgestellt hat.

Was Konto-Führung und Adressprüfung bei einem Schweizer Veranstalter kosten, ist ein Zeitaufwand von wenigen Minuten. Was sie wert sind, zeigt sich am anderen Ende. Ein Gewinn in der Schweiz wird auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt, und dieser Name ist der Grund, warum am Ende jemand haftet.

Boni und Gratiswetten: der Umfang der Erlaubnis in Franken

Ein Bonuskatalog ist in der Schweiz nicht verboten, er ist begrenzt. Gratisspiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Aufsicht hat im Jahr 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer diese Zahl liest und sich an einen ausländischen Anbieter erinnert, der täglich Gratiswetten ausrollt, versteht den Unterschied zwischen einem Marktplatz und einem Bewilligungsregime.

«Wettanbieter bonus ohne einzahlung» ist unter dieser Massgabe keine Angebotskategorie, sondern eine Bezeichnung für etwas, das im Schweizer Bewilligungsrahmen eine Ausnahme darstellt. Bonusbeträge und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Für die konkreten Angebote gilt: Weder Sporttip noch Jouez Sport liessen sich in einem gültigen Neukundenbonus mit Umsatzvorgabe abbilden. Was Swisslos an rechnerischen Zusatzleistungen führt, sind Quotenboosts und ein Kombiboost — Instrumente, die den möglichen Gewinn einer Wette erhöhen, nicht eine Gutschrift auf das Konto.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Hier lohnt der zweite Blick, denn die Staffel liest sich wie ein Geschenk und ist eine Rechnung. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06. Wer davon die Kombiboost-Erhöhung von 5 % nimmt, hat aus einer Wette mit fünf Euro Risiko einen Zusatzbetrag gewonnen, der in der Grössenordnung eines Kaffees liegt. Fünfzehn solcher Voraussagen ergeben eine Gesamtquote von mehr als dem Hundertfachen — und wer fünfzehn Spiele hintereinander richtig tippt, braucht den Bonus nicht, um glücklich zu sein. Der Boost ist ein Instrument für Menschen, die ohnehin kombinieren.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und diese Zeile in den Bedingungen entscheidet mehr über den Wert eines Angebots als der beworbene Frankenbetrag. Ein «100 % Bonus» mit dieser Fussnote ist ein Guthaben zum Wetten, nicht ein Guthaben zum Behalten.

Dasselbe Missverständnis hängt an der Bezeichnung «Gratiswette» oder «Freiwette». In der Marktsprache ist damit ein Einsatz gemeint, den der Anbieter stellt und bei einem Gewinn nicht zurückzahlt: Der Einsatz bleibt beim Buch, ausgezahlt wird der Nettoertrag. Der Ausdruck «risikofrei» ist deshalb nicht dasselbe wie «kostenlos». Wer eine Gratiswette verliert, verliert nichts; wer sie gewinnt, gewinnt weniger, als die beworbene Summe suggeriert.

Umsatzbedingungen lesen heisst: sub trainieren

Für ein Bonuspaket im Stil «bis zu einer bestimmten Summe, mit Umsatzanforderung» prüft der Wettende drei Zeilen, bevor er irgendetwas anklickt: den Prozentsatz des Bonus auf die Einzahlung, wenn ein Paket beworben wird, die Mindestquote, unterhalb derer Einsätze nicht zählen, und die Frist, bis zu der die Umsatzanforderung erfüllt sein muss.

Diese drei Werte entscheiden über den realen Wert. Eine hohe Umsatzanforderung auf einen hohen Bonus ist nicht besser als eine niedrige auf einen kleinen, weil höhere Umsätze auf mehr Wetten und damit auf mehr Buchmachermarge führen. Ein verboten knapper Hinweis auf «Bonus ohne Umsatzbedingungen» lässt den Umsatz dann über die Mindestquote und die Frist entstehen, statt über einen Faktor. Bestehen bleibt die Regel, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist — jede Umsatzbedingung wird damit zu einer Bedingung auf ein Guthaben, das man nicht abheben kann.

Einzahlung, Auszahlung und der Preis, den jede Methode kostet

Bei Swisslos lässt sich der Spielkontostand über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein aufladen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Auszahlungsseite hat eine Struktur, die man kennen sollte, bevor man den ersten Franken einzahlt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Und dann die Gewinnschwelle: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die zwei Gratisabzüge und die dritte Auszahlung

Zweimal gratis, danach bis 3 % — das ist die klarste Kostenzeile im ganzen Schweizer Wettangebot, und sie verändert die Strategie. Ein Wettender mit vielen kleinen Auszahlungen zahlt für sein eigenes Auszahlungsverhalten. Ein Wettender, der Gewinne auf dem Konto sammelt und in grösseren Abständen abhebt, zahlt nichts.

Wer Sportwetten dauerhaft als Zweitkonto benutzt, mit dem er kleine Beträge hin und her schiebt, ist ab der dritten Überweisung pro Jahr der Verlierer dieser Regel. Wer einmal im Quartal abhebt, lebt jenseits davon. Die Kontoführung ist also keine Nebensache, sondern ein Posten.

Die 5 bis 10 Arbeitstage für die Überweisung sind der zweite Faktor. Der Weg über ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen ist nicht der langsamste — er ist nur nicht der kürzeste, den es auf dem internationalen Markt gibt. Die Auszahlungsdauer hängt vom Zahlungsweg und von der Prüfung der Identitätsdaten ab; ein frisch registriertes Konto, dessen Adressprüfung noch läuft, wartet länger als ein eingeführtes.

Zwischen Verkaufsstelle und Telefon

Die Zahl 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz und die dichte Verkaufsstellenlandschaft im Swisslos-Gebiet sind ein Punkt, der in App-Vergleichen regelmässig untergeht. Wer bar einzahlen will, ohne Karte, kann das an einer Verkaufsstelle tun. Wer schnell einen Fünfer nachlegen will, geht den Weg über die Karte.

Wie die beiden Veranstalter sich in der Abwicklung der Auszahlung konkret unterscheiden, lässt sich an der Frage festmachen, was im Wallet bleibt und was den Weg auf ein Bankkonto nimmt. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790. Diese Zeilen beschreiben, wo ein Teil des Geldes landet, nicht wie eine einzelne Überweisung verläuft.

Apps und mobile Bedienung: die Limite im Handy

Die Frage nach der «besten Wettanbieter App» hat im Schweizer Markt eine Besonderheit, die man erst merkt, wenn man die App benutzt: Der wichtigste Bildschirm ist nicht der Spielplan, sondern das Limitenmenü. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage lassen sich bei Swisslos setzen und senken, und eine Senkung greift sofort. Wer im Zug sitzt und das Konto nach einem verlorenen Nachmittag bremsen will, kann das in wenigen Sekunden tun — die Erhöhung wartet aber 72 Stunden.

Das ist die Funktion, die eine ausländische App in dieser Form nicht bietet, weil sie den Schweizer Limitenmechanismus nicht kennt. Wer mobil wettet, sollte deshalb beim ersten Start genau zwei Dinge prüfen: ob der Anmeldebildschirm eine Passwortsperre hat, und ob das Limitenmenü ohne Umweg über eine Support-Anfrage erreichbar ist.

Livefunktionen und Cash-Out sind mobil am Platz

Livewetten, Cash-Out und Quotenverläufe sind Funktionen, die auf einem grossen Bildschirm weniger wert sind als auf einem kleinen. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer diesen Knopf auf einem Telefon drückt, drückt ihn endgültig.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist keine undurchsichtige Praxis, es ist ein Produkt, dessen Preis sich während des Spiels bewegt. Ein Ausstieg ist der Verkauf einer offenen Position, und wie jeder Verkauf unter Zeitdruck hat er einen Abschlag.

Livedaten und der Bildschirm im Stadion

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Diese Regel ist der Grund, warum ein Livestream für den Schweizer Wettenden vor allem Komfort ist und nicht Existenzgrundlage. Wer im Stadion steht und die Szene früher sieht als der Server, gewinnt daraus keinen Vorteil; die Regel wartet auf ihn. Wer den Stream nur schaut, um die Quote zu drücken, wird die Quote danach nicht mehr finden.

Für einen Stream-Vergleich heisst das: Ein Livestream ist ein angenehmes Extra für die Wettenden, die ihn in einer App nutzen, und er beschreibt nicht die Zuverlässigkeit der Livedaten. Wer die Livewette vor allem aus dem Stream-Abgleich betreibt, findet in der Schweiz ein Modell, das den Vorteil nicht entstehen lässt. Preis dafür: Man wettet auf die Kaufentscheidung und die Limitierung, nicht auf die Millisekunde.

Livewetten und Cash-Out: wann der Ausstieg teuer ist

Eine Livewette ist eine Wette zu einer Quote, die sich mit dem Spielstand verändert. Ein Cash-Out ist der vorzeitige Ausstieg aus einer bereits platzierten Wette — und in der Schweiz ist er ausdrücklich keine gesetzlich geregelte Handlung, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Wer einen Anbieter nach Cash-Out auswählt, wählt ein Produkt, nicht einen Rechtsanspruch.

Sporttip deckt den Ausstieg breit ab: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Aber nur online, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer eine Kombiwette mit fünf Spielen hält und nach drei richtigen Ausgängen aussteigen will, kann nicht drei Fünftel verkaufen. Alles oder nichts.

Wer eine Wette auf zwei Ausgänge abgeschlossen hat und den ersten Ausgang mittendrin abgesichert sehen möchte, wird bei Sporttip nicht fündig — das ist die Grenze des Produkts. Was bleibt, ist die Kombination aus Teilauszahlung durch eine Livewette auf den zweiten Ausgang, also eine Absicherung über eine neue Position. Wer das rechnen kann, kommt zum gleichen Ergebnis; wer es nicht will, hat Pech.

Was der vorzeitige Ausstieg rechnerisch kostet

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern die Definition des Preises: Wer aussteigt, verkauft eine Position, die mehr wert sein kann, wenn er sie behält. Der Abschlag ist der Preis der Sicherheit.

Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer den Knopf drückt, weil ein Spiel in der 80. Minute kippt, und dann in der 92. den Ausgleich sieht, hat nicht die Wette verloren, sondern die Wette schlecht verkauft. Bei einem Anbieter ohne Teilauszahlung ist jeder Ausstieg eine Totalentscheidung.

Wer den Ausstieg als Instrument für Kombinationen nutzen will, prüft vorher zwei Dinge: ob Teilauszahlungen möglich sind, und ob ein Boost bei Cash-Out verfällt. Bei Sporttip verfällt der Boost bei Cash-Out, und der Ausstieg ist ohnehin nur komplett möglich. Das ist die klare Bestandsaufnahme dieses Produkts in der Schweiz.

Was Sporttip live noch abdeckt

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball also 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für eine Wette auf den Sieger eines Pokalspiels ist das ein zentraler Punkt: Wer auf ein Weiterkommen wettet, ohne die Marktweise zu prüfen, kann nach dem Abpfiff der regulären Zeit auf einen Wettschein schauen, der anders gerechnet wird als erwartet.

Dasselbe Muster gilt für Ausfälle. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Fünferkombination heisst das, dass ein abgesagtes Spiel die Gesamtquote auf das Produkt der verbliebenen vier drückt. Der Effekt ist meist klein und manchmal gross genug, um die Wette ganz zu kippen.

Wettarten, Quoten und die Marge in jeder Zahl

Quoten sind in der Schweiz nicht reglementiert wie Sportarten und Wettbewerbe. Was ein Anbieter quotiert, ist seine Sache; was ein Wettender daraus liest, sollte auch seine Sache sein.

Die zentrale Rechnung passt in eine Zeile. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …), die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Ein Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90, hat einen Quotenschlüssel von rund 100 % × (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90)) — rechnet man es aus, liegt er bei rund 97,4 %, die Marge bei rund 2,6 %.

Diese Marge sitzt in jeder Wette, vor jedem Ergebnis und unabhängig davon, ob der Wettende richtig liegt. Sie ist der eigentliche Preis des Produkts, und sie wird beim Blick auf die Quote nicht sichtbar. Der Auszahlungsanteil, den die beiden Schweizer Veranstalter tatsächlich erzielen, ist an dieser Stelle nicht mit einem Wert belegt. Wer ihn wissen will, rechnet ihn mit der Formel aus oder vergleicht veröffentlichte Angaben.

Wie ein Quotenvergleich funktioniert, ohne dass er in die Irre führt

Ein Quotenvergleich zwischen zwei Anbietern für dasselbe Spiel ist nur sinnvoll, wenn derselbe Markt, dasselbe Ereignis und derselbe Zeitpunkt gemeint sind. Sobald ein Vergleich die beste Quote über einen ganzen Wettbewerb mittelt, vergleicht er nichts mehr. Die höchste Quote eines Anbieters auf ein bestimmtes Spiel sagt nichts über dessen Preisniveau insgesamt.

In der Schweiz sind Quotenboost und Profitboost die Instrumente, mit denen Swisslos den möglichen Nettogewinn einer Wette erhöht. Beide sind an Bedingungen gebunden — Quotenboosts an Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts an ein definiertes Sportereignis und einen angegebenen Prozentsatz, jeweils mit ein Mal pro Wettenden nutzbar. Vergleicht man zwei Angebote, zählt der Prozentsatz erst nach den Bedingungen.

Kombiwetten und der Zinseszins der Marge

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Über die Wirkung dieser Rundung auf einen einzelnen Franken lässt sich nicht streiten; ein systematischer Nachteil ist sie nicht.

Der eigentliche Kostentreiber bei Kombiwetten ist ein anderer, und er wird oft als Rechenkunst beschrieben, dabei ist er eine Rechnung in der Marge. Jede Voraussage einer Kombination kommt aus einem Markt mit eigener Marge. Vier Voraussagen zu je rund 2,6 % Marge ergeben eine Gesamtmarge, die deutlich über der einer Einzelwette liegt. Wer eine Viererkombination spielt, zahlt also nicht viermal denselben Preis, sondern einen höheren. Der Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist, rational betrachtet, der Versuch, diesen Effekt teilweise zurückzuholen.

Heinz, Yankee und die Systemwette

Yankee und Heinz gehören zur Gruppe der Systemwetten, bei denen mehrere Auswahlmöglichkeiten zu einem Bündel aus mehreren Kombinationen verrechnet werden. Ein Yankee besteht aus vier Voraussagen, die zu elf Wetten kombiniert werden; ein Heinz aus sechs Voraussagen mit 57 Wetten. Der Reiz liegt darin, dass nicht alle Voraussagen richtig sein müssen, um etwas zurückzubekommen.

Der Preis dieser Konstruktion ist der Einsatz. Elf Wetten bedeuten den elften Teil des jeweiligen Gesamteinsatzes pro Wette, und die Marge fällt auf jede dieser elf Wetten an. Wer den Einsatz konstant hält, riskiert ein Vielfaches dessen, was eine Einzelwette kosten würde. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- und Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000 — die Systemwette bekommt bewusst einen grösseren Spielraum, weil sie in elf oder 57 Teilwetten zerfällt.

Dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden, ist für Systemspieler relevant. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Tore, Resultat und Handicap desselben Spiels kombinieren will, braucht die vorgesehene Funktion.

Was eine Eckball- oder Kartenquote in der Schweiz wert ist

«wettanbieter mit ecken», «wettanbieter ecken», «wettanbieter mit karten» — diese Suchanfragen stammen aus einem Markt, den es in der Schweiz nicht gibt. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten weist keine Eckball- und keine Kartenmärkte aus, und der Veranstalter ist an sie gebunden.

Wer solche Wetten eingehen will, muss den Bewilligungsbereich verlassen — und zahlt dafür einen hohen Preis: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Konto bei Streit. Ein Spieler, der ein Eckball-Produkt in einem Schweizer Buch sucht, sucht in der falschen Kategorie. Nicht jeder Anbieterwechsel ist also eine Frage des Geschmacks.

Sportarten und Wettbewerbe: was auf der Liste steht

Der Katalog der Schweizer Sportwetten ist nicht gewachsen, er ist gezeichnet. Die Aufsicht führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden.

Diese Liste entscheidet über mehr als nur über die Frage, ob es ein Spiel überhaupt zum Wetten gibt. Sie entscheidet über die Hälfte der Antworten, die ein Schweizer Wettender auf der Suche nach einem Anbieter findet.

Fussball, Tennis und was sonst auf der Liste steht

Fussball und Tennis sind die beiden Sportarten, um die sich die Schweizer Sportwetten in der Praxis drehen. Sporttip und Jouez Sport bieten sie in einer Bandbreite an, die an der Liste der zugelassenen Wettbewerbe ausgerichtet ist. Vereins- und Nationalmannschaftswettbewerbe sind dabei mit einer Regel verbunden, die oft übersehen wird: Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen.

Bei Ranking-Wetten setzt die Aufsicht eine harte Grenze. Zulässig sind sie nur, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Eine Wette auf den Weltranglistenplatz drei Monate vor einem Grand Slam ist damit nicht einfach eine andere Wettart, sie ist eine andere Kategorie.

Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, ebenfalls. Beides klingt nach Formalien, hat aber einen konkreten Effekt auf die Breite des Angebots: Ein Veranstalter kann nicht in eine Nische ausweichen, wenn die Nische auf der Liste fehlt.

Warum Esport in der Schweiz nicht auf der Liste steht

Sportsucht, Futsal, UFC, esports — die vier Beispiele zeigen sehr gut, wie ein Schweizer Wettender an die Grenzen des Systems stösst, weil sie nicht alle denselben Status haben.

Futsal ist Fussball und wird in der Schweiz über die Fussballangebote abgedeckt. UFC ist eine Kampfsportart, deren Präsenz davon abhängt, ob die entsprechenden Wettbewerbe auf der Liste der Aufsicht stehen. Esport dagegen steht auf der Liste nicht, und das ist eine bewusste Auslassung des Systems, nicht eine Lücke in einem Angebot.

Ein Spieler, der eine Esport-Wette sucht, findet sie in der Schweiz nicht. Damit ist die Frage «esport wettanbieter» in diesem Markt keine Frage nach dem besten Anbieter, sondern eine Frage nach einer anderen Jurisdiktion. Wer trotzdem bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung landet, verliert dabei den Schutz, der im Abschnitt «Spielerschutz: wer die Limiten setzt, und wer die Rechnung zahlt» beschrieben ist — und der Preis dieses Wechsels ist höher als der Preis der Wette.

Der WM-Wettbewerb und die Frage, was man darauf wetten darf

«WM wettanbieter» ist eine Suche, die sich mit jedem grossen Turnier wiederholt, und die Antwort hat zwei Teile. Der erste Teil ist erfreulich: Ein grosses Turnier steht auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe und ist damit in der Schweiz grundsätzlich wettbar. Der zweite Teil ist unbequemer. Ein Turnier liefert eine deutlich andere Anzahl an Märkten als eine einzelne Ligapartie, und die Auswahl an Märkten ist in der Schweiz durch die Aufsichtsliste begrenzt — es gibt keinen Anbieter mit freier Marktwahl.

Für ein Turnier heisst das: Die Bandbreite nach Sportarten und Wettbewerben wächst, nicht aber nach Wettarten. Wer auf einen Torschützen oder eine Platzierung wetten will, kommt an dieselbe Grenze wie im Liga-Alltag. Auch hier gilt die Regel zur regulären Spielzeit. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem K.o.-Turnier ist das die wichtigste Zeile überhaupt.

Neue Wettanbieter: warum die Liste nicht wächst

Die Suche nach einem «neuen Wettanbieter» setzt einen Markt voraus, in dem regelmässig neue Marken starten. Die Schweiz ist dieser Markt nicht, und der Grund ist derselbe wie oben: Die Kantone haben Lotterien und Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt.

Wenn in einer Suchanfrage «neue wettanbieter schweiz» erscheint, sind damit in aller Regel ausländische Seiten gemeint, die neu auftauchen und in der Schweiz beworben werden. Sie sind nicht neu im Sinne einer neuen Bewilligung, weil es keine dritte Bewilligung gibt. Sie sind neue Domains, und Domains sind in diesem Zusammenhang ein Verschleissartikel: Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Domain-Hopping und führt bet365 auf ihrer Liste.

Ein neuer Anbieter hat damit in der Schweiz eine andere Bedeutung als in anderen Märkten: «Neu» bezeichnet keinen zusätzlichen Konkurrenten im bewilligten Markt, sondern eine weitere Adresse ausserhalb. Der Hinweis auf werbliche Versprechen wie «wettanbieter ohne limits» ist genau das — ein Versprechen, das in diesem Rechtsrahmen niemand einlösen kann. Auch der in der Branche übliche Hinweis auf eine Lizenz aus Curaçao oder einem anderen Land ändert daran nichts; eine solche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wie die Zahl der Marktteilnehmer sich entwickelt, zeigt sich an den Zahlen des Marktes selbst. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. und lag damit unter dem Wert von 2024 (CHF 182 Mio.). Laut Geschäftsbericht ist das der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, ein Minus von 7,0 %, das der Bericht teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückführt.

Zwei Marken mit undurchsichtiger Herkunft

Für die meisten ausländischen Marken lässt sich in diesem Markt eine Lizenz nicht feststellen; und selbst wo eine Lizenz genannt wird, entfaltet sie in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Diese Kombination ist keine Formalie. Ein Anbieter mit undurchsichtiger Lizenz bietet dem Schweizer Spieler keinen Ansprechpartner im eigenen Land und keinen Weg zum Recht, der ihn tatsächlich erreicht.

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, gewährt keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, spielt mit den Regeln eines Unternehmens, dessen Aufsicht ausserhalb des Landes sitzt.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Veranstalter, Einordnung

Die folgende Übersicht ordnet die zwei zugelassenen Veranstalter und acht ausländische Marken nach dem einzigen Merkmal, das in der Schweiz wirklich zählt: dem Bewilligungsstatus. Die Reihenfolge folgt dem Vergleich und nicht der Werbewirkung; die acht ausländischen Marken werden beschrieben und bewertet, nicht empfohlen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip ja, für ein Grossspiel nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Bewilligungen unter Aufsicht der Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja, für ein Grossspiel nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, unter Aufsicht der Gespa
AmunRa nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
HighFlyBet nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Rollbit nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
FortuneJack nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
DirectionBet nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Playzilla nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Betovo nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
Boomerang Bet nein keine Lizenz feststellbar; eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung

Die Kosten von CHF 1’000 in einem Monat: eine Rechnung

Was ein Wettmonat wirklich kostet, wird sichtbar, wenn man eine einzige Zahl durch zwei Wege schickt. Angenommen, ein Wettender setzt in einem Monat CHF 1’000 um, jeweils einmal gewettet, in einem Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90. Die Quoten sind ein Beispiel, kein quotierter Preis; die Schweiz hat keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten, Limiten setzt der Spielende selbst.

Aus diesen beiden Quoten ergibt sich ein Quotenschlüssel von rund 97,4 %, und die Marge des Marktes liegt bei rund 2,6 %. Legt der Wettende alle CHF 1’000 in genau diesem Markt um, kostet ihn das im statistischen Mittel rund 2,6 % des Umsatzes, also etwa CHF 26. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass der Wettende tatsächlich die volle Summe in diesem einen Markt umsetzt; nicht der Verlust einer einzelnen Wette und keine Zusage für einen bestimmten Monat.

Die Bandbreite dieser Schätzung hängt an einem Punkt: an der Zahl der Märkte und an ihrem Auszahlungsanteil. Rechnet man mit einem Markt mit einer Marge von rund 5 %, steigt der erwartete Kostenbetrag auf rund CHF 50; bei einem Markt mit rund 1 % Marge fällt er auf etwa CHF 10. Wer CHF 1’000 nicht in einem Monat, sondern über zwölf Monate in kleineren Raten umsetzt, verändert die Rechnung nicht — die Marge fällt pro Franken Umsatz an, und ihre Summe bleibt dieselbe. Was sich verändert, ist nur, wie häufig der Wettende die Entscheidung trifft, weiterzuwetten.

Daraus folgt die einzig belastbare Aussage dieser Rechnung: Der Preis des Wettens liegt im Umsatz, nicht im Ergebnis. Ein Wettender, der CHF 12’000 im Jahr umsetzt, zahlt bei den günstigsten hier beschriebenen Bedingungen im Mittel einen dreistelligen Frankenbetrag für die Mechanik des Spiels. Ein Wettender, der CHF 1’000 im Jahr umsetzt, zahlt ein Zehntel davon. Die Differenz zwischen beiden ist nicht ihr Können, sondern ihr Engagement.

Zwei bewilligte Veranstalter, die dem Vergleich standhalten müssen

Beide lizenzierte Buch sind öffentlich-rechtlich geprägte Genossenschaften mit einem gemeinnützigen Zweck, und beide bedienen ein geografisch geschlossenes Gebiet. Was sie in diesem Vergleich unterscheidet, sind weniger die Quoten als die Zugangsbedingungen.

Swisslos Sporttip: der grösste Vertragsraum und die klarste Gebührenstufe

Sporttip ist der bevölkerungsreichste Zugang zum Schweizer Sportwettenmarkt. Betreiberin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; der Bewilligungsrahmen ist die Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine Identitätsprüfung anhand eines hochgeladenen Ausweises gegen Adressdatenbanken.

Die Einsätze sind klar gestuft: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 1’000 in einen Automaten stecken will, kann das nicht tun, ohne es vorher zu entscheiden — das ist der Sinn der Grenze.

Auf der Auszahlungsseite zeigt Sporttip seine klarste Kostenstruktur: innerhalt von 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen, danach gegebenenfalls 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Der praktische Effekt: Wer zwei Auszahlungen pro Jahr nicht überschreitet, zahlt gar nichts.

Was dagegen spricht: Sporttip hat keinen Teil-Cash-out. Wer während eines Spiels absichern will, muss aussteigen oder nicht. Und ein Quotenboost verfällt bei Cash-Out. Für Wettende, die Cash-Out als Instrument einsetzen, ist das ein realer Verzicht.

Unterm Strich: Wenn das Konto einmal eingerichtet ist, ist Sporttip das Buch mit der transparentesten Kostenstruktur — zwei Gratisabzüge, danach ein klar benannter Satz, und die einzige Stelle, an der man für das eigene Auszahlungsverhalten bestraft wird, ist eine dritte Überweisung innerhalb eines Jahres. Ein Konto mit vielen kleinen Abhebungen arbeitet gegen sich selbst.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant mit dichterem Verkaufsnetz

Jouez Sport wird von der Loterie Romande veranstaltet, einer Gesellschaft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Kontakt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Bewilligungsrahmen ist derselbe wie bei Sporttip: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter der Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind nicht nur eine Vertriebszahl. Für Einzahlungen ohne Zahlungskarte und ohne Online-Banking ist das das grösste Netz, das ein Schweizer Sportwettenanbieter hat, und für einen Teil der Westschweizer Kundschaft ist genau das die relevante Tatsache. Wer ohnehin mit der Karte zahlt, merkt davon nichts.

Beide Westschweizer und Deutschschweizer Veranstalter teilen die Grundregeln des Schweizer Regimes: Limiten, Sperrregister, eine Identität pro Konto und Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Der Unterschied ist der Wohnsitz, und der lässt sich nicht wählen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, wird bei Jouez Sport keinen Online-Zugang eröffnen können, und wer in Genf wohnt, bleibt bei Sporttip aussen vor.

Unterm Strich: Jouez Sport ist die richtige Antwort für sechs Kantone und für alle, die an einer Verkaufsstelle aufladen wollen; eine Funktion, die bei diesen beiden Seiten des Vergleichs tatsächlich den Unterschied markiert, ist die Struktur des Verkaufsnetzes, denn dort schlägt der Unterschied zwischen einem Online-Konto und einem Weg ohne Karte durch.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: acht Einordnungen

Die folgenden acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und weil ein Vergleich nur dann ehrlich ist, wenn er sie benennt. Keine von ihnen wird empfohlen; die Bewertungen folgen denselben Kriterien wie oben.

Was für alle acht gleichermassen gilt, wird hier einmal gesagt und nicht achtmal wiederholt: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domains können auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden; bestraft wird der Spielende selbst nicht. Und für das Einkommensteuerrecht ist wichtig, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen von der Verweigerungssteuer nicht erfasst werden, während die kantonale Steuerpraxis von Thurgau solche Gewinne unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen behandelt. Diese Passage gilt für alle acht Marken und wird einzeln nicht wiederholt.

Diese Rahmenbedingungen sind nicht die Antwort auf die Frage, ob eine Marke funktioniert. Sie sind die Antwort darauf, was passiert, wenn sie nicht funktioniert.

AmunRa: grosse Auswahl, undurchsichtige Herkunft

Über AmunRa ist in diesem Vergleich nur ein Punkt wirklich fassbar: seine Bewilligung. Die Marke führt keine Schweizer Bewilligung, und eine berichtete Lizenz, sofern sie überhaupt feststellbar ist, hätte in der Schweiz keine Wirkung. Damit steht AmunRa in derselben Kategorie wie die übrigen Marken ohne Schweizer Zulassung.

Ein Anbieter dieser Grösse deckt in der Regel Sportwetten und Casinospiele ab und richtet sich in seinem Marketing an ein internationales Publikum. Für den Schweizer Spieler heisst das: keine Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Ansprechpartner bei Streit und die Möglichkeit, dass eine Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt wird. Und die Auszahlung läuft nicht auf ein Konto in der Schweiz auf den eigenen Namen, wie es die Vorschrift für Schweizer Veranstalter verlangt.

Unterm Strich: Die sichtbare Grösse einer Marke ist kein Ersatz für eine Bewilligung. AmunRa bleibt ausserhalb des Schweizer Systems, und wer sich dort registriert, bezahlt die Registrierung mit dem Verlust jedes Schutzes, den die Schweizer Regel im Kapitel über den Spielerschutz beschreibt.

HighFlyBet: ein Name, der zur Bewilligungslage passt

HighFlyBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; eine Lizenz lässt sich nicht verifizieren und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Das ist die vollständige gesicherte Aussage über die Zulassungsseite dieses Anbieters.

Der praktische Konflikt liegt auf der Hand: Eine Marke, die mit hohen Einsätzen und grosszügigen Angeboten wirbt, trifft in der Schweiz auf einen Rechtsrahmen, der genau die Bereiche abdeckt, die dort am wenigsten sichtbar sind — Sperrregister, Identitätsprüfung, Auszahlung auf ein Konto in der Schweiz. Wer dort einzahlt, verlässt den Rahmen, in dem diese Fragen geregelt sind.

Unterm Strich: Wer eine Schweizer Sportwette will, ist hier am falschen Ort — die Bewilligungslage ergibt keine Zulassung, und die Marke stellt der Schweizer Aufsicht nichts entgegen.

Rollbit: kein Schweizer Zulassungsverhältnis

Rollbit führt keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz ist nicht feststellbar und würde in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Auch für Rollbit gilt die Kategorie, die für alle Anbieter ohne Schweizer Zulassung gilt: Der Anbieter untersteht dem Schweizer Aufsichtsrecht nicht, und der Schweizer Spieler hat dort keinen Anspruch auf die Instrumente, die Swisslos und Loterie Romande bereitstellen.

Für einen Anbieter mit dieser Positionierung ist die entscheidende Frage nicht, ob die Oberfläche ansprechend ist, sondern was im Streitfall passiert. Es gibt keine Stelle in der Schweiz, die eine Beschwerde hören würde, und keine Verpflichtung des Anbieters, sich mit dem Sperrregister auseinanderzusetzen.

Unterm Strich: Für einen Spieler, der Wert auf eine Beschwerdestelle im eigenen Land legt, ist Rollbit keine Option. Für einen Spieler, der genau diesen Weg sucht, ist es eine, deren Preis in dieser Passage steht.

FortuneJack: ohne Zulassung, mit den Folgen

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz ist nicht feststellbar, und eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke ist Teil des internationalen Segments, das in der Schweiz beworben wird, ohne im Bewilligungssystem zu existieren.

Für einen Schweizer Spieler ändert das die Struktur der Teilnahme. Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Kontrolle darüber, ob eine Domain auf der Sperrliste landet. Für Wettende, die sich über die Zulässigkeit ihres Anbieters im Klaren sein wollen, hat FortuneJack in dieser Hinsicht nichts zu bieten.

Unterm Strich: Wer FortuneJack spielt, spielt nach Regeln, über deren Durchsetzung entschieden wird, wenn es bereits zu spät ist. Das ist ein Preis, den niemand auf dem Wettbildschirm sieht.

DirectionBet: Anonymität ohne Schweizer Wohnsitz

DirectionBet führt keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Damit fällt die Marke in dieselbe Kategorie wie die übrigen Anbieter ohne Zulassung, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was für diese Marke ebenso gilt wie für alle anderen in dieser Gruppe: Ein Gewinn wird in der Schweiz nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt — eine Schweizer Aufsicht kann einen ausländischen Anbieter nicht dazu zwingen. Wer anonym einzahlt, verliert den Schutz, an dem die Schweizer Bankverbindung hängt.

Unterm Strich: Für einen Spieler in der Schweiz steht am Ende die Frage, ob er im Streitfall jemanden in der Schweiz erreichen kann. Bei DirectionBet lautet die Antwort nein.

Playzilla: Zulassungslage ohne Schweizer Anknüpfung

Playzilla bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an; eine berichtete Lizenz ist nicht feststellbar und entfaltet hier keine Wirkung. Das ist die gesicherte Aussage über den Status, und mehr ist in dieser Kategorie auch nicht nötig, um die Entscheidung zu strukturieren.

Der relevante Kostenpunkt liegt nicht im Spielplan, sondern in der Auszahlung. Eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist eine Schweizer Vorgabe für Schweizer Veranstalter, keine globale Praxis. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Aufsicht, die eine solche Praxis durchsetzt.

Unterm Strich: Playzilla bleibt eine Adresse ausserhalb des Schweizer Systems, und der Unterschied zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Buch zeigt sich nicht im Angebot, sondern in dem Moment, in dem man das Geld zurückholen will.

Betovo: keine Zulassung, keine Schweizer Absicherung

Betovo führt keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke gehört damit in die Gruppe, die für Schweizer Spielende ohne die Instrumente der Schweizer Bewilligung arbeitet: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko für die Domains.

Ein Hinweis auf die Zulässigkeit des eigenen Angebots ist in dieser Konstruktion die zentrale Frage, und keine Marke dieses Segments kann sie mit einer Schweizer Bewilligung beantworten — es gibt sie nicht für Dritte.

Unterm Strich: Betovo ist eine Marke für Spieler, die den Schweizer Schutz bewusst ausschliessen. Wer ihn sucht, findet ihn nur bei Swisslos oder der Loterie Romande.

Boomerang Bet: der Schluss der Liste

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Damit teilt die Marke die Lage aller anderen ausländischen Anbieter in dieser Aufstellung: keine Anbindung an das Schweizer Aufsichtssystem, keine Verbindung zum Sperrregister, Domains, die auf die Sperrliste kommen können.

Bei acht Marken mit identischem Zulassungsstatus ist die eigentliche Information nicht die Wiederholung dieses Status, sondern die Feststellung, dass er identisch ist. Wer zwischen ihnen wählen will, wählt zwischen Oberflächen. Die Entscheidung über den Schutz ist bereits gefallen, sobald die erste Einzahlung geleistet ist.

Unterm Strich: Boomerang Bet schliesst eine Gruppe, die in der Schweiz durch eine einzige gemeinsame Eigenschaft definiert ist. Wer eine Schweizer Bewilligung will, wird in dieser Gruppe nicht fündig.

Was die zwei Bewilligungen für die Steuer bedeuten

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; die Angabe «je nach Kanton» ist die einzige korrekte Pauschalaussage.

Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle: Der Gewinn bleibt ohne Einkommensteuer, und es fällt auf einen Einzelgewinn dieser Grösse auch keine Verrechnungssteuer an. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Wettende über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht — wer eine liest, hat sie woanders gelesen.

Der steuerliche Unterschied zwischen den beiden Wegen ist genau der Punkt, an dem sich die Gruppen trennen. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis von Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Ein hoher Gewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann also voll steuerpflichtig sein, während derselbe Betrag bei einem Schweizer Grossspiel unterhalb des Freibetrags steuerfrei bleibt. Das ist eine Frage für einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht für einen Wettanbieter.

Häufige Fragen zu legalen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport). Die Kantone haben die Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt; beide arbeiten mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Alle anderen Marken, auch solche mit ausländischer Lizenz, haben keine Schweizer Bewilligung.

Für welche Kantone gilt welche Bewilligung, und wie viele sind es?

Zwei Veranstalter mit je eigenem Gebiet. Sporttip gilt in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Jouez Sport gilt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen.

Woran erkennt man eine Schweizer Bewilligung, und was ist bei einer Curaçao-Lizenz zu beachten?

An der Bewilligung selbst ist nichts zu erkennen, was eine Website auszeichnet: Schweizer Sportwetten bieten nur die beiden genannten Veranstalter an. Eine Lizenz aus Curaçao oder einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Werbung dafür wäre nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 umfasste die Liste 671 Domains; die erste Fassung stammt vom 3. September 2019. Für den Spielenden ist sie ein Hinweis auf die Bewilligungslage, nicht ein lückenloser technischer Schutz.

Was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) und ist die Summe der Einzelwahrscheinlichkeiten aller Ausgänge. Die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Zwei Ausgänge zu je Quote 1.90 ergeben einen Quotenschlüssel von rund 97,4 % und eine Marge von rund 2,6 %; die konkreten Werte der Schweizer Veranstalter sind damit nicht beschrieben.

Wie wird ein Gewinn aus Sporttip oder Jouez Sport besteuert?

Einkommensteuerfrei, solange der Einzelgewinn unter dem Freibetrag liegt — ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Bundesfreibetrag CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Betrag weicht ab. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»